LIZENZVEREINBARUNG

 

 

Diese Lizenzvereinbarung (die “Vereinbarung”) wird mit dem Datum des Inkrafttretens (wie nachstehend definiert) von und zwischen den Parteien wirksam:

 

LetzMath S.à r.l., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg, mit eingetragenem Sitz in 6a, Avenue des Hauts-Fourneaux, L-4362 Esch-sur-Alzette, Großherzogtum Luxemburg, und eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister Luxemburg (Handels- und Gesellschaftsregister, Luxemburg) unter der Nummer R.C.S. Luxembourg B247246 (die “Unternehmen”Prozessbevollmächtigte ist Tahereh Pazouki in ihrer Eigenschaft als Leiterin der Kategorie A;

 

UND

 

NAME DER BILDUNGSEINRICHTUNG, eine Vereinigung ohne lukrativen Zweck (Verein ohne Gewinnabsichten)[1] die nach dem Recht von ______________ besteht, ihren eingetragenen Sitz unter _______________________________________ hat und im Handels- und Gesellschaftsregister von _______COUNTRY______ unter der Nummer ____________________ eingetragen ist (die ’Lizenznehmer”), vertreten durch _________________ in seiner/ihrer Eigenschaft als _________________.

 

Das Unternehmen und der Lizenznehmer werden im Folgenden gemeinsam als die “Parteien”, oder separat als “Party”.

 

 

WARUM:

 

Der Lizenznehmer agiert als Bildungseinrichtung und beabsichtigt, seine Bildungsbemühungen um eine Komponente der digitalen Transformation zu erweitern, indem er einzelnen Schülern an Schulen Zugang zum Magrid-Programm (das “Programm”).

 

 

JETZT, DARUM, die PDie Parteien vereinbaren Folgendes:

 

  1. Das Unternehmen gewährt dem Lizenznehmer nicht-exklusive, nicht übertragbare Lizenzen zur Nutzung des Programms auf Tablet-Geräten, die sich im Besitz des Lizenznehmers befinden, ab dem Datum des Inkrafttretens bis zum Zeitpunkt der Kündigung durch eine der beiden Parteien und vorbehaltlich der Bedingungen, die das Unternehmen dem Lizenznehmer einräumt, um diese Lizenzen auf der Grundlage der Bedingungen dieser Vereinbarung zur Verfügung zu stellen.

 

  1. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, das Unternehmen über alle Probleme zu informieren, die ihm während der Laufzeit dieses Vertrages bekannt werden.

 

  1. Der Lizenznehmer überträgt dem Unternehmen hiermit alle Rechte, Titel und Interessen an etwaigen Erweiterungen sowie alle Eigentumsrechte, einschließlich der Rechte an geistigem Eigentum, einschließlich und ohne Einschränkung aller Patente, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, Maskenarbeiten, Marken, moralischen Rechte oder anderer Rechte an geistigem Eigentum, die sich daraus ergeben.

 

  1. Während der Laufzeit dieses Vertrages gewährt der Lizenznehmer dem Unternehmen das Recht, in den Online- und Offline-Werbe- und Marketingmaterialien des Unternehmens den Namen, die Logos und andere Marken des Lizenznehmers als Nutzer zu verwenden. Ebenso gewährt das Unternehmen dem Lizenznehmer während der Laufzeit dieses Vertrages das Recht, in den Online- und Offline-Werbe- und Fundraising-Materialien des Lizenznehmers den Namen, die Logos, das Werbematerial und andere Marken des Unternehmens als Anbieter zu verwenden.

 

  1. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass das Programm das ausschließliche Eigentum des Unternehmens ist und wertvolle Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens enthält. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, das Programm nach Treu und Glauben zu nutzen, es streng vertraulich zu behandeln und keine vertraulichen Informationen, wie unten definiert, weiterzugeben.

 

  1. Der Lizenznehmer darf ohne die vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Unternehmens nicht:

 

  • das Programm vorzuführen, zu kopieren, zu verkaufen, weiterzugeben, zu übertragen oder zu vermarkten oder Dritten eine Lizenz in Bezug auf das Programm zu erteilen; oder

 

  • Informationen über die Leistung oder Qualität des Programms zu veröffentlichen oder anderweitig an Dritte weiterzugeben; oder

 

  • das Programm oder Teile davon zu verändern, wiederzuverwenden, zu disassemblieren, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln oder anderweitig zu übersetzen.

 

  1. Das Programm wird im Ist-Zustand ohne jegliche Garantie zur Verfügung gestellt. Das gesamte Risiko, das sich aus der Nutzung oder Leistung des Programms ergibt, liegt beim Lizenznehmer. Das Unternehmen haftet in keinem Fall für Schäden, die aus der Nutzung des Programms oder der Unfähigkeit, das Programm zu nutzen, entstehen, selbst wenn das Unternehmen auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.

 

  1. Das Unternehmen und der Lizenznehmer vereinbaren den regelmäßigen Austausch von Materialien, Statistiken und Informationen, die nicht als vertraulich eingestuft werden, zur Verwendung in Pressemitteilungen, Kundenberichten, offiziellen Berichten, Marketing- und Verkaufsinitiativen (für das Unternehmen) und Fundraising-Initiativen (für den Lizenznehmer) durch beide Parteien.

 

  1. Jede Vertragspartei kann dieses Abkommen mit sofortiger Wirkung schriftlich kündigen, wenn die andere Vertragspartei einen wesentlichen Verstoß begangen hat, der nicht innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach Erhalt der Mitteilung über diesen Verstoß behoben wurde.

 

  1. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass nichts in dieser Vereinbarung so ausgelegt werden darf, dass Eigentumsrechte an vertraulichen Informationen, die im Rahmen dieser Vereinbarung offengelegt werden, oder an Erfindungen oder Patenten, Urheberrechten, Marken oder anderen geistigen Eigentumsrechten gewährt werden.

 

  1. Der Lizenznehmer darf das Magrid-Programm nicht dekompilieren, disassemblieren, zurückentwickeln oder versuchen, den Quellcode, die zugrunde liegenden Ideen, Entwürfe, Merkmale, Programme, Techniken oder Algorithmen zu rekonstruieren, zu identifizieren oder zu entdecken.

 

  1. Diese Vereinbarung stellt die gesamte und einzige Vereinbarung zwischen den Parteien dar, und alle anderen früheren Verhandlungen, Zusicherungen, Vereinbarungen und Absprachen werden hiermit ersetzt. Vereinbarungen zur Änderung oder Ergänzung der Bestimmungen dieser Vereinbarung können nur in Form eines schriftlichen Dokuments getroffen werden, das von den ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern der Parteien unterzeichnet wurde.

 

  1. Das Unternehmen und seine Lizenzgeber haften nicht für Nutzungsverluste, entgangenen Gewinn, Deckungskosten, Datenverluste, Betriebsunterbrechungen oder indirekte, beiläufig entstandene Schäden, Folgeschäden, Strafschadensersatz, besondere oder exemplarische Schäden, die sich aus dem Dienst oder dieser Vereinbarung ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, unabhängig von der Ursache und der Art der Handlung, ob aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Gefährdungshaftung oder anderweitig, selbst wenn diese Parteien auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurden. In keinem Fall übersteigt die Gesamthaftung des Unternehmens für Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, den Gesamtpreis, den der Lizenznehmer an das Unternehmen im Rahmen dieses Vertrages gezahlt hat, wie dieser Gesamtpreis in Klausel 17 dieses Abkommens und kann durch jede andere Vereinbarung oder jedes andere Mittel zwischen den Vertragsparteien in jeder beliebigen Form ergänzt, angepasst oder geändert werden.

 

  1. Die Verpflichtungen des Lizenznehmers, mit Ausnahme der Zahlung des Preises gemäß diesem Vertrag, bleiben auch nach Beendigung dieses Vertrags bestehen. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, alle anwendbaren Gesetze, Vorschriften und Verordnungen im Zusammenhang mit seinen Aktivitäten gemäß diesem Vertrag einzuhalten. Alle Streitigkeiten zwischen dem Lizenznehmer und dem Unternehmen bezüglich des Bestehens, der Gültigkeit, der Auslegung, der Erfüllung und der Beendigung dieses Vertrags (oder einer seiner Klauseln), die die Parteien nicht außergerichtlich regeln können, werden den Gerichten in Luxemburg vorgelegt.

 

  1. Das Versäumnis des Unternehmens, ein Recht aus diesem Vertrag durchzusetzen, gilt nicht als Verzicht auf dieses Recht oder ein anderes Recht, einschließlich dieses Vertrags, oder auf die Fähigkeit, dieses Recht oder ein anderes Recht, einschließlich dieses Vertrags, in Bezug auf die betreffende Situation später geltend zu machen.

 

  1. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem Gericht für nichtig, ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, so ist diese Bestimmung so umzuformen, dass sie mit dem geltenden Recht übereinstimmt, oder zu streichen, wenn dies nicht der Fall ist, so dass die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit dieser Vereinbarung nicht beeinträchtigt wird.

 

  1. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, für einen Zeitraum von einem (1) Jahr in der Währung EUR und ohne Mehrwertsteuer zu kaufen:

 

Beschreibung

Menge

Preis/Einheit/Jahr

(ohne Mehrwertsteuer)

Erweiterter Preis / Jahr

Benutzerlizenzen für Studenten / Jahr

-XX-

00,00€

00,00€

Ausbildung

Nach Bedarf

k.A.

-

Unterstützung

Nach Bedarf

k.A.

-

Gesamtpreis (ohne MwSt.)

 

00.00€

MEHRWERTSTEUER

00,00%

00,00€

GESAMTBETRAG

 

00.0€

 

  1. Der Lizenzzeitraum beginnt mit dem Datum, an dem die Nutzer in das Programm aufgenommen werden, und der Lizenznehmer kann diese Vereinbarung jederzeit durch schriftliche Mitteilung an das Unternehmen mit einer Frist von 30 Tagen kündigen. Das Unternehmen erkennt das Risiko an, dass das Programm von den Begünstigten des Lizenznehmers nicht angenommen wird oder dass es aus rechtlichen, technischen oder anderen Gründen in bestimmten Schulen, Gemeinden und Regionen nicht funktioniert. Das Unternehmen und der Lizenznehmer werden gemeinsam daran arbeiten, eventuell auftretende Probleme zu lösen. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass sie nicht gelöst werden können, hat der Lizenznehmer das Recht, die Anzahl der erworbenen

 

  1. Dieses Abkommen und seine Bestimmungen verlängern sich automatisch, sofern es nicht von einer der Vertragsparteien unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen schriftlich gekündigt wird.

 

  1. Nach Beendigung dieses Vertrages oder auf Verlangen des Unternehmens hat der Lizenznehmer dem Unternehmen unverzüglich alle Dokumente, Notizen und andere materielle Materialien zurückzugeben und alle elektronischen Dokumente, Notizen, Software, Daten und andere Materialien in elektronischer Form, die die vertraulichen Informationen darstellen, sowie alle Kopien davon zurückzugeben oder deren Vernichtung zu bestätigen.

 

  1. Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA)

 

  • Der Begriff “Vertrauliche Informationen” umfasst unter anderem alle Informationen, die sich im Besitz der Partei befinden, die vertrauliche Informationen weitergibt (die “Freisetzer”), ihre Angestellten, Manager, leitenden Angestellten, Bevollmächtigten, Vertreter, Rechtsnachfolger und Erben an die andere Partei, die diese vertraulichen Informationen erhält (die “Empfänger”) und die nicht allgemein in der Öffentlichkeit oder in der betreffenden Branche bekannt sind oder dem Empfänger bereits vor der Offenlegung im Rahmen dieser Vereinbarung bekannt waren und die mündlich, schriftlich, gedruckt, elektronisch oder in einer anderen Form oder einem anderen Medium mitgeteilt werden oder die vom Empfänger im Rahmen und im Verlauf seiner Beziehung mit dem Freigebenden gelernt, entdeckt, entwickelt, erdacht, entstanden oder vorbereitet wurden und sich direkt oder indirekt auf Geschäftsprozesse, technische Daten, Geschäftsgeheimnisse, Know-how, Ratschläge, Beratungen, geschützte Informationen, Kundenlisten, Kundenanweisungen, Vermögenswerten, Geschäftsabläufen, Spezifikationen, Entwürfen, Plänen, Zeichnungen, Hardware, Software, Daten, Prototypen oder anderen geschäftlichen und technischen Informationen, die einem Kunden des Freigebers gehören, Betriebsmethoden, wirtschaftlichen und geschäftlichen Analysen, Modellen, Strategien und Prognosen, Werbemethoden, Messeinformationen und -kontakten und anderen geschützten Informationen, die sich auf das Geschäft des Freigebers beziehen, sowie allen anderen Konzepten, da sich solche vertraulichen Informationen persönlich auf die Auftraggeber beziehen oder andere Informationen, die einen unabhängigen wirtschaftlichen Wert haben.

 

  • Beide Parteien haben die Vertraulichkeit aller vertraulichen Informationen zu wahren, die der Freigebende dem Empfänger im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung offenbart oder zur Verfügung stellt. Jede Partei darf alle vertraulichen Informationen ausschließlich zur Erfüllung ihrer jeweiligen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung sowie ihrer gesetzlichen Verpflichtungen verwenden und darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung der offenlegenden Partei keine vertraulichen Informationen an Dritte weitergeben, kopieren, vervielfältigen oder verteilen, es sei denn, dies ist gesetzlich oder gerichtlich vorgeschrieben.

 

  • Im Einzelnen verpflichten sich beide Parteien:

 

  • die vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln;

 

  • die vertraulichen Informationen nicht zum persönlichen Vorteil oder zum Nachteil des Freigebers zu verwenden;

 

  • alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, um die vertraulichen Informationen vor einer Offenlegung zu schützen und interne Verfahren zum Schutz vor einer solchen Offenlegung einzuführen;

 

  • die Tatsache, dass die vertraulichen Informationen zur Verfügung gestellt wurden oder dass Gespräche und Verhandlungen stattfinden oder stattgefunden haben, sowie deren Bedingungen oder andere Fakten in Bezug auf die Transaktion nicht offenlegen; und

 

  • die vertraulichen Informationen weder ganz noch teilweise einer Person, Firma, Gesellschaft, Vereinigung oder einer anderen Einrichtung aus irgendeinem Grund oder zu irgendeinem Zweck direkt oder indirekt offen zu legen oder zugänglich zu machen, es sei denn, die vertraulichen Informationen werden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, es sei denn, der Empfänger verstößt gegen seine Vertraulichkeitsverpflichtungen aus diesem Vertrag.

 

  • Der Empfänger ist nicht daran gehindert, vertrauliche Informationen offenzulegen oder zu verwenden, die:

 

  • zu dem Zeitpunkt, zu dem der Freigebende sie dem Empfänger mitteilte, frei im öffentlichen Bereich verfügbar war;

 

  • später ohne Verschulden des Empfängers an die Öffentlichkeit gelangten;

 

  • sich zu dem Zeitpunkt, zu dem der Freigebende sie dem Empfänger mitteilte, frei von jeglicher Verpflichtung zur Vertraulichkeit im Besitz des Empfängers befindet;

 

  • wird vom Empfänger oder seinen Vertretern unabhängig entwickelt, ohne Bezugnahme auf Informationen, die der Freigebende dem Empfänger übermittelt hat;

 

  • vom Empfänger als Reaktion auf eine gültige Anordnung eines Gerichts oder einer anderen staatlichen Stelle zur Verfügung gestellt wird, wie es auch sonst gesetzlich vorgeschrieben ist;

 

  • vom Empfänger an seinen Rechtsbeistand oder andere Berater weitergegeben wird; oder

 

  • durch eine schriftliche Genehmigung eines leitenden Angestellten oder Vertreters des Freigebenden zur Freigabe freigegeben ist.

 

  • Für den Fall, dass der Empfänger ein Ersuchen erhält oder aufgefordert wird (durch eine eidesstattliche Erklärung, eine Befragung, ein Ersuchen um Dokumente, eine Vorladung, ein zivilrechtliches Ermittlungsersuchen oder ein ähnliches Verfahren), die vertraulichen Informationen ganz oder teilweise offenzulegen, verpflichtet sich der Empfänger, sofern rechtlich zulässig, (a) den Freigebenden unverzüglich über das Vorliegen, (a) den Releaseholder unverzüglich über die Existenz, die Bedingungen und die Umstände eines solchen Ersuchens oder einer solchen Anforderung gemäß Klausel 8 dieser Vereinbarung zu informieren, (b) sich mit dem Releaseholder über die Zweckmäßigkeit rechtlich möglicher Schritte zu beraten, um sich einem solchen Ersuchen oder einer solchen Anforderung zu widersetzen oder es einzuschränken, und (c) den Releaseholder bei der Beantragung einer Schutzanordnung oder eines anderen geeigneten Rechtsmittels zu unterstützen; vorausgesetzt jedoch, dass der Empfänger nicht verpflichtet ist, Maßnahmen zu ergreifen, die gegen geltende Gesetze verstoßen. Wird eine solche Schutzanordnung oder ein anderer Rechtsbehelf nicht erwirkt oder verzichtet der Freigestellte auf die Einhaltung der Bestimmungen dieser Vereinbarung, so haftet der Empfänger nicht für eine solche Offenlegung, es sei denn, die Offenlegung gegenüber einem solchen Gericht wurde durch eine frühere, nach dieser Vereinbarung nicht zulässige Offenlegung durch den Empfänger verursacht oder resultiert daraus.

 

  • Die in diesem Artikel dargelegten Verpflichtungen überdauern die Kündigung oder das Auslaufen dieser Vereinbarung für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren ab dem Datum der letzten Offenlegung vertraulicher Informationen.

 

  1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, sich gegenseitig in Bezug auf alle Ansprüche, Forderungen, Verluste, Schäden, Verbindlichkeiten, Kosten und Ausgaben jeglicher Art, die der anderen Vertragspartei aus oder im Zusammenhang mit einem Verstoß des Empfängers gegen diese Vereinbarung entstehen, zu entschädigen und sie jederzeit vollständig und wirksam schadlos zu halten.

 

  1. Der Lizenznehmer erkennt an, dass der Ruf des Unternehmens ein wesentliches Element der Vereinbarung und des Wertes des Programms ist und dass jede Verletzung dieses Rufes eine angemessene Behandlung rechtfertigen würde. Folglich verpflichtet sich der Lizenznehmer, dafür zu sorgen, dass seine Angestellten, Manager, leitenden Angestellten, Agenten, Vertreter, Nachfolger und Erben sich unter allen Umständen in Übereinstimmung mit den guten Sitten und den geltenden Gesetzen verhalten. Darüber hinaus verpflichten sich die Parteien für den Fall, dass in irgendeiner Form und über irgendein Medium richtige oder unrichtige Informationen veröffentlicht werden, die den Ruf des Unternehmens gefährden könnten, sich unverzüglich über die zu ergreifenden Maßnahmen zu beraten. Alle Kosten für Beratung, Rechtsbeistand oder Kommunikation, den Erwerb von Räumlichkeiten, die mit der Analyse der Situation und/oder den zu ergreifenden Maßnahmen in Zusammenhang stehen, gehen gegen Vorlage einer Rechnung zu Lasten des Lizenznehmers, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche.

 

24. Zusicherungen und Garantien

 

Jede der Vertragsparteien erklärt Folgendes:

 

  • Sie hat ordnungsgemäß alle gesellschaftsrechtlichen und behördlichen Genehmigungen erhalten, die für die Ausführung und Erfüllung dieser Vereinbarung und aller Vereinbarungen oder Instrumente, auf die in dieser Vereinbarung Bezug genommen wird oder die in dieser Vereinbarung vorgesehen sind, sowie für die Ausführung und Erfüllung und den Vollzug der darin vorgesehenen Transaktion erforderlich sind;

 

  • die Vereinbarung nicht im Widerspruch zu Verpflichtungen oder Vereinbarungen steht, die in einem Schuldschein, einer Vereinbarung oder einem anderen Instrument enthalten sind, an das sie gebunden ist, oder zu einer Verletzung dieser Verpflichtungen oder Vereinbarungen führt, oder im Rahmen eines solchen Schuldscheins, einer solchen Vereinbarung oder eines solchen Instruments an Bedingungen, Beschränkungen oder Einschränkungen geknüpft ist;

 

  • das Abkommen nicht gegen geltendes Recht verstößt;

 

  • das Abkommen von ihm ordnungsgemäß ausgefertigt wurde und gemäß den Bestimmungen dieses Abkommens gültig, verbindlich und durchsetzbar ist

 

  1. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, das Unternehmen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn er zahlungsunfähig wird und/oder wenn er Gegenstand einer gesellschaftsrechtlichen Maßnahme, eines Gerichtsverfahrens oder eines anderen Verfahrens oder Schrittes im Zusammenhang mit, ohne Einschränkung, dem Konkurs ist (faillite), Insolvenz, freiwillige Auflösung oder Liquidation (freiwillige Auflösung oder Liquidation), freiwillige oder gerichtliche Liquidation (freiwillige oder gerichtliche Liquidation), Verwaltungsauflösung ohne Liquidation (Verwaltungsauflösung ohne Liquidation), gerichtliche Sanierungsverfahren (réorganisation juiciaire), Zahlungsaufschub oder Stundung (sursis de paiement), die einvernehmliche Umstrukturierung (Organisation nach Vereinbarung), ein allgemeiner Vergleich mit den Gläubigern oder eine gerichtliche, einvernehmliche oder konservatorische Maßnahme oder ein Sanierungsverfahren, eine betrügerische Übertragung (actio pauliana), einen Generalvergleich mit den Gläubigern, ein Reorganisations- oder ähnliches Verfahren, das die Rechte der Gläubiger im Allgemeinen berührt, oder ein anderes ähnliches Verfahren nach geltendem Recht.

 

  1. Das Unternehmen erklärt, dass es der ausschließliche Inhaber aller Rechte an der Software ist, die es zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem vorliegenden Vertrag benötigt, und wird den Lizenznehmer schadlos halten, falls Beschwerden oder Ansprüche gegen das Programm erhoben werden.

 

  1. Die Vertragsparteien stimmen darin überein, dass die hierin enthaltenen Verpflichtungen, Vereinbarungen und Beschränkungen notwendig sind, um den Geschäftswert, die Geschäftsinteressen und die Eigentumsrechte des Freigebenden zu schützen, und dass die Vertragsparteien diese Vereinbarung unabhängig voneinander erörtert und geprüft haben und die Möglichkeit hatten, sie von Rechtsberatern prüfen zu lassen.

 

  1. Dieses Abkommen kann nur mit schriftlicher Zustimmung der Vertragsparteien ganz oder teilweise geändert oder aufgehoben werden.

 

  1. Dieses Abkommen kann von keiner der Vertragsparteien ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der nicht übertragenden Partei abgetreten oder anderweitig übertragen werden.

 

  1. Dieses Abkommen ist für die Vertragsparteien und ihre jeweiligen Rechtsnachfolger verbindlich und kommt ihnen zugute.

 

  1. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Großherzogtums Luxemburg und ist nach diesen auszulegen.

 

  1. Das Unternehmen gewährleistet, dass es bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Vereinbarung alle geltenden Datenschutzbestimmungen einhält, wie sie in der von den Parteien abzuschließenden Datenverarbeitungsvereinbarung (die “Vereinbarung zur Datenverarbeitung”). Die Unterzeichnung der Datenverarbeitungsvereinbarung durch alle Parteien ist eine aufschiebende Bedingung für die Wirksamkeit dieser Vereinbarung, die somit spätestens zum Zeitpunkt zwischen den Daten der jeweiligen Unterzeichnung (i) dieser Vereinbarung oder (ii) der Datenverarbeitungsvereinbarung (die “Vereinbarung") wirksam wird.“Datum des Inkrafttretens”).

 

  1. Jede Vertragspartei sichert zu und gewährleistet, dass sie die uneingeschränkte Befugnis hat, dieses Abkommen zu schließen und zu erfüllen, und dass ihr keine Gesetze, Regeln, Vorschriften, Anordnungen, Vereinbarungen, Versprechen, Zusagen oder sonstigen Tatsachen oder Umstände bekannt sind, die sie an der vollständigen Ausführung und Erfüllung dieses Abkommens hindern würden.

 

  1. Dieses Abkommen kann in einer beliebigen Anzahl von Ausfertigungen ausgefertigt werden, von denen jede ein Original ist, die aber alle zusammen ein und dasselbe Abkommen darstellen.

 

 

[Remainder von Seite absichtlich links leer  Unterschrift Seite folgt]

 

 

 

ZU URKUND DESSEN, haben die Vertragsparteien dieses Abkommen am oben genannten Tag und Jahr in zwei (2) Originalen unterzeichnet.

 

 

Für den Lizenznehmer, __________________________,

 

Unterschrift:

 

 

 

_____________________________________

Name:

Titel:

Datum: ______________________________

 

 

Für das Unternehmen, LetzMath S.à r.l.,

 

Unterschrift:

 

 

_____________________________________

Name: Tahereh Pazouki

Titel: Manager der Kategorie A[2]

Datum: 00 MONAT 2025

 

 

Hinweis: Diese Angabe ist erforderlich, wenn der Lizenznehmer eine luxemburgische Vereinigung ohne Erwerbszweck ist (Verein ohne Gewinnabsichten). Er wird entsprechend angepasst und kann nach den für die betreffende Einrichtung geltenden Rechtsvorschriften angepasst werden.

[2] FP-Hinweis: Tahereh kann allein unterschreiben, aber es ist immer besser, wenn auch Ali, der Leiter der Kategorie B, unterschreibt.

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